Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (ausschließlich in Schleswig-Holstein)
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, dann stehen Ihnen monatlich 125 €
zur Verfügung, um Ihre Angehörigen und sich selbst zu entlasten.
Jährlich ergibt dies eine Summe von 1500€.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Die Pflegekasse stellt Ihnen für die Verhinderungspflege ein Budget von 1.612€ pro
Kalenderjahr zur Verfügung. Zudem kann die Hälfte des Kurzzeitpflegegeld
für diese Leistungen genutzt werden, sodass Ihnen pro Jahr bis zu
2.418€ für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.